Prävention mit Zuwendung
Ihre Mitarbeiter honorieren orthopädisch wichtige Hilfsmittel mit Loyalität. Wer die Voraussetzungen kennt, sichert sich zudem einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. Ein kleiner Leitfaden für die Förderung eines ergonomisch gesunden Bürostuhles oder Bürotisches.
Wer zur Ausübung seiner Arbeit auf ein Hilfsmittel wie einen Spezialstuhl angewiesen
ist, dem bezuschusst die Deutsche Rentenversicherung in vielen Fällen
die Anschaffung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung eines
entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann. Das Hilfsmittel
sollte im Attest direkt benannt werden – z.B. Arthrodesenstuhl.
2. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit, in der
Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mindestens 15 Jahre).
3. Der Antrag wird mit dem Attest bei der Rentenversicherung eingereicht.
Tipp: Schneller bearbeitet werden Anträge, die bereits einen Kostenvoranschlag
enthalten. Das bewilligte Hilfsmittel – wie zum Beispiel ein Spezialstuhl – geht in das Eigentum des Mitarbeiters über.
Wer Kosten übernimmt:
• Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung
• Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits oder Wegeunfall, Berufskrankheit.
• Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung
• Hauptfürsorgestellen: Studenten, Beamte oder Sonderfälle
Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das Paket enthält alle wichtigen Formulare für Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben (früher Berufsfördernde Leistungen).
Solche Leistungen werden Versicherten gewährt, die aus gesundheitlichen
Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie sollen die Eingliederung im
Berufsleben erhalten oder wieder erreichen.
INFO: Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden auch von den Berufsgenossenschaften die Kosten dieser Hilfsmittel bezuschusst oder übernommen
Vordrucke finden Sie im Internet unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de
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