Zuschuss für Bürostühle und höhenverstellbare Bürotische

Wer die Voraussetzungen kennt, sichert sich zudem einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. Hier ein  kleiner Leitfaden für die Förderung eines ergonomisch gesunden Bürostuhles – Bürotisches – Armauflagen ….

Bürodrehstuhl Ergonomie Design

Wer zur Ausübung seiner Arbeit auf ein Hilfsmittel wie einen rückenfreundlichen Bürostuhles – höhenverstellbaren Bürotisches, Armauflagen  angewiesen ist, dem bezuschusst die Deutsche Rentenversicherung in vielen Fällen die Anschaffung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann. Das Hilfs-mittel sollte im Attest direkt benannt werden – z.B. Arthrodesenstuhl.

2. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit, in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mindestens 15 Jahre).

3. Der Antrag wird mit dem Attest bei der Rentenversicherung eingereicht. Tipp: Schneller bearbeitet werden Anträge, die bereits einen Kostenvoranschlag – Angebot enthalten. Das bewilligte Hilfsmittel – wie zum Beispiel ein Spezialstuhl – Bürostuhl – Bürotisch– geht in das Eigentum des Mitarbeiters über.

Wer Kosten übernimmt:

Rentenversicherungen :

15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung

Berufsgenossenschaft :

Nach Arbeitsunfall oder Wegeunfall, Berufskrankheit.

Arbeitsamt :

Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherter Beschäftigung

Hauptfürsorgestellen :

Studenten, Beamte oder SonderfälleAntragspaket Leistungen zur Teilhabeam Arbeitsleben

Das Paket enthält alle wichtigen Formulare für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher Berufsfördernde Leistungen). Solche Leistungen werden Versicherten gewährt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie sollen die Eingliederung im Berufsleben erhalten oder wieder erreichen.

INFO: Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden auch von den Berufsgenossenschaften die Kosten dieser Hilfsmittel bezuschusst oder übernommen.

 

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